Wahlpflichtbereiche
Nach §17 Schulordnung Gymnasium (SOGY) können folgende Wahlpflichtbereiche angeboten werden:
- gesellschafts-wissenschaftliches Profil mit informatischer Bildung
- künstlerisches Profil mit informatischer Bildung
- naturwissenschaftliches Profil mit informatischer Bildung
- sportliches Profil mit informatischer Bildung
- sprachliches Profil
Der Besuch des Unterrichts im Profil ist Pflicht. Dabei beträgt die profilbezogene informatische Bildung in den Klassenstufen 9 und 10 ein Drittel der Wochenstunden.
Ein gewähltes Profil kann in besonderen Fällen auf Antrag der Eltern mit Zustimmung des Schulleiters gewechselt werden. Ein Wechsel soll nur in der Klassenstufe 8 zum Schulhalbjahr oder Schuljahresende erfolgen.
Quelle: SOGY vom 1.August 2008