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Gedenken im Sächsischen Landtag – Besuch zum Volkstrauertag

Wir, das gesellschaftswissenschaftliche Profil der Klassenstufe 10 des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Freiberg, haben am 16. November 2025 an der zentralen Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag im Sächsischen Landtag teilgenommen. Der Volkstrauertag erinnert an die Opfer von Krieg, Gewalt und Terror und setzt zugleich ein Zeichen für Frieden und demokratische Verantwortung.

Zu Beginn der Veranstaltung hörten wir verschiedene Redebeiträge, in denen die Bedeutung des Gedenkens für die Gegenwart und die Zukunft betont wurde. Besonders eindrucksvoll war für uns, dass zwei Schülerinnen und Schüler unserer Schule eigene Gedanken zum Thema Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt vorgetragen haben. Ihre Beiträge zeigten, wie wichtig es ist, dass junge Menschen Verantwortung übernehmen und sich aktiv mit historischen und politischen Fragen auseinandersetzen.
Während der einstündigen Gedenkfeier lauschten wir den Worten der Rednerinnen und Redner und bekamen Einblicke in persönliche Erfahrungen, historische Rückblicke und politische Perspektiven. Im Anschluss hatten wir die Gelegenheit, mit einigen der Redner ins Gespräch zu kommen und Fragen zu stellen. Dieser Austausch gab uns die Möglichkeit, politische Entscheidungen und gesellschaftliche Herausforderungen besser zu verstehen.
Der Tag zeigte uns, wie wichtig Erinnerungskultur für eine demokratische Gesellschaft ist. Die Veranstaltung machte deutlich, dass Gedenken nicht nur rückwärtsgewandt ist, sondern immer auch die Frage aufwirft, wie wir gemeinsam eine friedliche Zukunft gestalten können. Für uns war der Besuch ein wertvoller Einblick in politische Arbeit und ein Anlass, über das eigene Handeln in der Gesellschaft nachzudenken.

Lara Walther 10f

Titelbild generiert mit ChatGPT

Transparenzhinweis

Ab 01. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft getreten. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzfplichtigen Stelle im Freistaat Sachen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.