
Haus Albertinum
Geschwister-Scholl-Straße 1
09599 Freiberg
+49 3731 20140
Haus Dürer
Pfarrgasse 44
09599 Freiberg
+49 3731 2014280
Frau C. Zscharnack
Projektverantwortliche Haus Dürer
Ich bin in der Schule im Haus Dürer erreichbar. Zu finden bin ich im Schulhaus in der 1. Etage im Raum 3.05 (neben dem Lehrerzimmer).
Kontakt
E-Mail: schulsozialarbeit-duerer@gsg-freiberg.lernsax.de
Telefon: 0176 73568564
Frau N. Gräbner
Projektverantwortliche Haus Albertinum
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Ich bin in der Schule im Haus Albertinum erreichbar. Zu finden bin ich im Schulhaus in der 2. Etage im Raum 216 (gegenüber der Aula).
Kontakt
E-Mail: schulsozialarbeit-albertinum@gsg-freiberg.lernsax.de
Telefon: 0176 16371764
… begleitet, unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen Entwicklung.
Jede Schule kennzeichnet sich durch eigene Rahmenbedingungen. Die Schulsozialarbeit berücksichtigt die spezifische Situation vor Ort und unterbreitet bedarfsorientierte Angebote für Kinder und Jugendliche, deren Eltern und LehrerInnen.
Schulsozialarbeit versteht sich als Schnittstelle zwischen Kindern und Jugendlichen, Eltern, LehrerInnen und weiteren Kooperationspartnern.
Schulsozialarbeit ist Jugendsozialarbeit gemäß §§ 1, 11 und 13 SGB VIII.
Projektträger:
Deutscher Kinderschutzbund Regionalverband Freiberg e.V.
Kurt-Handwerk-Straße 2
09599 Freiberg
Tel.: 03731 26955-0
… Schülerinnen und Schüler
… Eltern
In Kooperation mit Lehrerinnen und Lehrer
Dienstag, 17.06.2025 – 19:00 bis 20:30 Uhr
Themen:
Referent:
Matthias Rost
Dipl.-Sozialpädagoge/Sozialarbeiter, Suchttherapeut
Jugenddrogenberatungsstelle K(L)ICK Leipzig
Geschwister-Scholl-Straße 1
09599 Freiberg
+49 3731 20140
Pfarrgasse 44
09599 Freiberg
+49 3731 2014280
Ab 01. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft getreten. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzfplichtigen Stelle im Freistaat Sachen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.