Reliausstellung

Sichtbare Vielfalt

Am 30.Oktober 2025 besuchten wir im Religionsunterricht die Ausstellung „Sichtbare Vielfalt- Religionen in Sachsen“. Schon beim Eintreten in den Ausstellungsraum fiel uns auf, wie beeindruckend groß die religiöse Vielfalt in unserem Bundesland ist und wie unterschiedlich Menschen ihren Glauben leben.

Die Ausstellung war so gestaltet, dass man sofort einen guten Überblick bekam und neugierig auf die einzelnen Themen wurde. Wir konnten uns frei durch den Raum bewegen, uns alles genau anschauen und dabei ständig Neues entdecken. Besonders spannend fanden wir, dass nicht nur die großen Weltreligionen vorgestellt wurden, sondern auch kleinere Glaubensgemeinschaft, über die man sonst kaum etwas hört.

Die Informationen waren auf großen, schön gestalteten Tafeln präsentiert. Jede Tafel stellte eine Religion oder Gemeinde aus Sachsen vor – mit Texten, Karten und persönlichen Geschichten von Gläubigen. Außerdem konnte man sehen, welche Feste gefeiert werden, welche Rituale dazugehören und wie eng Religion und Kultur miteinander verbunden sind – zum Beispiel durch typische Speisen oder besondere Bräuche.

Alles war übersichtlich aufgebaut, sodass man sich gut zurechtfinden konnte. Besonders gut hat uns gefallen, dass man nicht nur geschichtliche Hintergründe, sondern auch viel über das heutige Leben der Gläubigen erfahren konnte.

Insgesamt fanden wir die Ausstellung sehr interessant, anschaulich und lehrreich. Sie war modern gestaltet, leicht verständlich und trotzdem tiefgründig. Wir haben viel Neues über Religionen in Sachsen gelernt- und fanden es besonders schön, dass das Thema so kreativ und abwechslungsreich dargestellt wurde.

Linnea und Elena

Transparenzhinweis

Ab 01. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft getreten. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzfplichtigen Stelle im Freistaat Sachen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.