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Handreichung des Gesundheits- und Kultusministeriums – Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

In den Herbst- und Wintermonaten treten bei den meisten Kindern und Jugendlichen wieder Atemwegsinfektionen (z.B. Husten und Schnupfen) auf. In diesen Zusammenhang haben das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium eine Handlungsempfehlung erarbeitet. Daraus können Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer ablesen, ab wann ein Arzt aufgesucht werden muss oder bei welchen allgemeinen und unspezifischen Symptomen der Schulbesuch noch möglich ist. Hier finden Sie die Handreichung – Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen in Schulen.

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Transparenzhinweis

Ab 01. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft getreten. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzfplichtigen Stelle im Freistaat Sachen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.