Klassenstufe 5

ADAC Tag

„Achtung Auto“ heißt es jedes Schuljahr für die 5. Klassen an unserer Schule. Diese Aktion ist Bestandteil der Präventionsarbeit für unsere Schüler und wird vom Fachbereich T/C als Projekttag zusammen mit dem ADAC organisiert und durchgeführt. Die Schüler bekommen an verschiedenen Stationen wichtige Verhaltensregeln im Straßenverkehr erklärt und an der Station „Fahrradparcours“ muss jeder Schüler zeigen, wie sicher er mit dem Fahrrad fahren kann.

Schülerpatenschaft

Paten für die neuen Klassen 5

Hilfe zum Eingewöhnen, zur Unterstützung. Jede Klasse kennt ältere Schüler*innen mit ihren Namen, an die sie sich wenden können. Wir finden es wichtig, wenn sich Schüler*innen auch oder gerade in schwierigen Zeiten gegenseitig helfen.

Teamtag

Gemeinsam – das ist Klasse! Ein Teamtag

Anliegen des Angebotes:

Kinder und Jugendliche verbringen im Klassenverband einen Großteil ihrer Tageszeit und erfolgreiches Lernen hängt in erheblichem Maße auch von der Qualität der Beziehungen innerhalb der Gruppe ab.

Wenn Klassen neu zusammengestellt werden, aber auch, wenn das Klassenklima effektives Lernen verhindert, ist es sinnvoll, Zeit und Energie für teambildende Maßnahmen zu investieren. Das Projekt fördert eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit, beugt Mobbing im Klassenverband vor, trainiert Perspektivwechsel und gewaltfreie Kommunikation.

Folgende Inhalte werden behandelt:

  • Was ist ein Team?
  • Den Anderen bewusst wahrnehmen, Aufmerksamkeit fokussieren, selbst im Mittelpunkt stehen
  • Gruppenaufgaben im In- und Outdoorbereich – nur gemeinsam kommt die Klasse zum Ziel
  • Reflexion: was hindert, was fördert Lösung von gemeinsamen Aufgaben, anderen respektvoll Rückmeldung geben
  • Eine kreative Aufgabe gemeinsam lösen, Ideen entwickeln
  • Stärken bei sich selbst und anderen bewusst wahrnehmen und benennen können

Transparenzhinweis

Ab 01. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft getreten. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzfplichtigen Stelle im Freistaat Sachen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.