Telefon: 03731 20140
E-Mail: ostb@gsg-freiberg.lernsax.de
Kann eine Facharbeit aus objektiven Gründen (z. B. Umfang, Befragungen etc.) nicht bis 18.03.2022 fertiggestellt werden, so muss dies bis 15.10.2021 beim betreuenden Fachlehrer beantragt werden. Der Oberstufenberater bzw. die Fachleiter werden dann den Antrag prüfen und gegebenenfalls genehmigen.
Der Wunsch, eine Besondere Lernleistung zu erstellen, wird vom jeweiligen Fachkonferenzleiter in Absprache mit den Fachlehrern geprüft und gegebenenfalls genehmigt. Betreffende Schüler/innen reichen deshalb bis spätestens 03.11.2021 das Thema der BeLL (Angabe des Betreuers) inklusive Gliederungsvorschlag und Quellenverzeichnis (kann nicht nur Internet sein) beim entsprechenden Fachkonferenzleiter ein. Bis spätestens 12.11.2021 erhält der Schüler dann den Bescheid. Aus der Fachkonferenz muss sich gleichzeitig ein Fachlehrer für die Zweitkorrektur verantwortlich zeigen. Sollte der Bescheid negativ ausfallen, arbeitet der Schüler an einer Facharbeit.
Alle Schüler der SEK 2 fertigen eine Facharbeit oder eine BELL an. Ausnahme bilden die Schüler, welche die Facharbeit bereits in Klasse 10 geschrieben haben. Der Schwerpunkt in der SEK 2 liegt eindeutig auf der Facharbeit. Diese wird in der 11. Jahrgangsstufe erstellt und bewertet.
Im Folgenden befinden sich zwei Materialien zur Information. Das erste Material gibt Hinweise zur Facharbeit an unserer Schule. Die “Handreichung Qualitätskriterien zur Komplexen Leistung” wird vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus herausgegeben.
An unserer Schule gelten folgende Regelungen:
Geschwister-Scholl-Straße 1
09599 Freiberg
+49 3731 20140
Pfarrgasse 44
09599 Freiberg
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